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Enführung in WCAG 2.2: neue richtlinien für digitale barrierefreiheit
Mit der Weiterentwicklung digitaler Services steigen auch die Anforderungen an Barrierefreiheit. Mit den aktualisierten Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit steigen die Anforderungen an Unternehmen deutlich. Schon kleine Anpassungen wie größere Buttons oder einfachere Navigation können einen enormen Unterschied für Nutzer machen. Doch was bedeuten die neuen Anforderungen konkret für Ihr Unternehmen? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

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Was ist WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines — ein Regelwerk für digitale Barrierefreiheit, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C). Es ist die am häufigsten verwendete Referenz in der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit, und das W3C ergänzt die Richtlinien regelmäßig um neue Kriterien, sobald neue Bedarfe entstehen.
Der Fokus auf barrierefreie, nutzerfreundliche Websites, die die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen, unabhängig von etwaigen Einschränkungen, wird in naher Zukunft noch weiter zunehmen.
WCAG 2.2 ist bereits veröffentlicht, doch die europäische Norm EN 301 549 verweist noch nicht darauf — sie basiert weiterhin auf WCAG 2.1. Eine aktualisierte Version ist in Arbeit und wird im Laufe von 2026 erwartet. Es lohnt sich daher, schon jetzt mit der Planung zu beginnen.
Hier folgt ein Überblick über die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2. Sie sind in Deutschland und der EU noch keine gesetzliche Pflicht, befinden sich aber in Vorbereitung und werden im Laufe von 2026 erwartet. Es empfiehlt sich, die Kriterien schon jetzt zu kennen und umzusetzen.
2.4.11 Fokus nicht verdeckt
Das Erfolgskriterium Fokus nicht verdeckt (englisch: Focus Not Obscured) verlangt, dass ein fokussiertes Element nicht vollständig von anderen Inhalten auf der Seite verdeckt wird — etwa durch Cookie-Banner oder Pop-ups. Nutzer:innen, die per Tastatur navigieren, können so immer erkennen, wo sich der Fokus gerade befindet.
2.5.7 Ziehbewegungen
Das Erfolgskriterium Ziehbewegungen (englisch: Dragging Movements) verlangt, dass Funktionen, die normalerweise durch Ziehen ausgeführt werden — etwa mit der Maus oder dem Finger auf einem Touchscreen — auch ohne Ziehen nutzbar sind, zum Beispiel per Klick oder Tipp. Das hilft Nutzer:innen, denen präzise oder anhaltende Ziehbewegungen schwerfallen, unabhängig davon, ob sie Maus, Touchscreen oder ein anderes Zeigegerät verwenden. Ein Beispiel ist ein Videoplayer, bei dem man normalerweise durch Ziehen am Fortschrittsbalken vor- und zurückspult — hier muss es auch möglich sein, mit einem einzigen Klick zu einer bestimmten Stelle zu springen.
2.5.8 Zielgröße
Das Erfolgskriterium Zielgröße (englisch: Target Size) stellt Anforderungen an die Größe interaktiver Elemente wie Schaltflächen und Links: Sie sollten grundsätzlich mindestens 24×24 CSS-Pixel groß sein — oder ausreichend Abstand zu anderen klickbaren Elementen haben, wenn das Ziel selbst kleiner ist. Das hilft Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen und erleichtert generell das Treffen des richtigen Bereichs auf kleinen Bildschirmen.
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Digitale barrierefreiheit: ein vollständiger überblick
Für viele private Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit noch absolutes Neuland. Deshalb haben wir das wichtigste Wissen an einem Ort gesammelt, damit Sie schnell und unkompliziert mit den notwendigen Anpassungen beginnen und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen können, das seit dem 28. Juni 2025 in Kraft ist.
Blättern Sie durch unser Whitepaper für den vollständigen Überblick und Einblicke in einige der wichtigsten Anforderungen an die Barrierefreiheit — sowie, was Ihr Unternehmen von der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit hat.
(Tipp: Es lohnt sich!)
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Wer muss die neuen WCAG 2.2 richtlinien einhalten?
Öffentliche Stellen sind bereits seit 2016 verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen der WCAG 2.1 zu erfüllen. Auch wenn WCAG 2.2 noch keine formale gesetzliche Pflicht ist, lohnt es sich, digitale Lösungen schon jetzt an die neuen Kriterien anzupassen, um vorbereitet zu sein, sobald EN 301 549 aktualisiert wird.
Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) — auch für eine Vielzahl privater Unternehmen.
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Überlassen Sie es den Profis
Kruso unterstützt seit 2016 zahlreiche öffentliche Einrichtungen dabei, die Barrierefreiheit ihrer Plattformen sicherzustellen, und steht auch weiterhin bereit, Ihre Plattform genau unter die Lupe zu nehmen.
Kontaktieren Sie uns für Unterstützung dabei, Ihre digitalen Lösungen fit für die Barrierefreiheitsanforderungen der Zukunft zu machen!
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