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Enführung in WCAG 2.2: neue richtlinien für digitale barrierefreiheit
Mit der Weiterentwicklung digitaler Services steigen auch die Anforderungen an Barrierefreiheit. Ist Ihre digitale Lösung bereit dafür? Mit den aktualisierten Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit steigen die Anforderungen an Unternehmen deutlich. Schon kleine Anpassungen wie größere Buttons oder einfachere Navigation können einen enormen Unterschied für Nutzer machen. Doch was bedeuten die neuen Anforderungen konkret für Ihr Unternehmen? Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines und bezeichnet internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie bilden die Grundlage für die meisten gesetzlichen Anforderungen im Bereich Barrierefreiheit und werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue Anforderungen entstehen.
Der Fokus auf zugängliche und benutzerfreundliche Websites wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. WCAG 2.2 wurde bereits veröffentlicht und für 2025 wird erwartet, dass der europäische Standard EN 301 549 um die neuesten Empfehlungen erweitert wird. Für öffentliche und private Unternehmen innerhalb der EU ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig mit den Änderungen auseinanderzusetzen.
Aktuell basiert EN 301 549 noch auf WCAG 2.1, doch eine aktualisierte Version soll bis 2025 vollständig eingeführt werden. Jetzt mit der Planung zu beginnen, ist daher sinnvoll.
überblick über die neuen WCAG 2.2 richtlinien, die voraussichtlich 2025 gesetzlich relevant werden
2.4.11 Focus Not Obscured
Diese Richtlinie verlangt, dass das fokussierte Element eines Nutzers nicht durch andere Inhalte wie Cookie Banner oder Pop ups verdeckt werden darf. Dadurch können Nutzer, die per Tastatur navigieren, jederzeit erkennen, wo sich der Fokus befindet.
2.5.7 Dragging Movements
Um die Nutzererfahrung zu verbessern, müssen Drag Bewegungen auf Touchscreens durch einfachere Alternativen ersetzt werden können. Das hilft insbesondere Menschen, die Schwierigkeiten mit komplexen Fingerbewegungen auf mobilen Geräten haben. Beispielsweise muss es bei Videoplayern möglich sein, per Klick zu einer bestimmten Stelle zu springen und nicht ausschließlich per Ziehen der Zeitleiste.
2.5.8 Target Size
Diese Richtlinie definiert Mindestgrößen für interaktive Elemente wie Buttons oder Links. Diese müssen mindestens 24x24 Pixel groß sein, um Nutzern mit motorischen Einschränkungen oder großen Fingern auf kleinen Bildschirmen die Bedienung zu erleichtern.
Für viele private Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit noch Neuland. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen an einem Ort gesammelt, damit Sie schnell und einfach mit den notwendigen Anpassungen vor Juni 2025 starten können.
In unserem Whitepaper finden Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit sowie die Vorteile, die Ihr Unternehmen daraus ziehen kann.
(Glauben Sie uns, es lohnt sich.)
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Öffentliche Organisationen sind bereits seit 2016 verpflichtet, die WCAG 2.1 Standards einzuhalten und müssen ihre digitalen Lösungen nun an WCAG 2.2 anpassen.
Ab 2025 gelten diese Anforderungen durch den European Accessibility Act (EAA) auch für viele private Unternehmen. Betroffen sind unter anderem E Commerce Unternehmen, Banken, Transportunternehmen, Medienplattformen und weitere Anbieter digitaler Services.
Für diese Unternehmen ist es entscheidend, frühzeitig mit der Anpassung ihrer digitalen Lösungen zu beginnen, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu verbessern. Für viele private Unternehmen ist digitale Barrierefreiheit noch unbekanntes Terrain und die Umsetzung kann zeitaufwendig sein.
Seit 2016 unterstützt Kruso zahlreiche öffentliche Organisationen dabei, digitale Barrierefreiheit auf ihren Plattformen sicherzustellen und wir stehen auch Ihnen gerne zur Seite.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, Ihre digitalen Lösungen fit für die zukünftigen Anforderungen an Barrierefreiheit zu machen.
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